ABRYSVO 0,5 ml Plv.u.Lösungsm.z.Her.e.Inj.-Lsg. online bestellen – jetzt lieferbar 10 St
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ABRYSVO 0,5 ml Plv.u.Lösungsm.z.Her.e.Inj.-Lsg. online bestellen
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Häufige Fragen
Kann ich ABRYSVO 0,5 ml Plv.u.Lösungsm.z.Her.e.Inj.-Lsg. online bestellen
Ja wenn ein gültiges Rezept vorliegt kann ABRYSVO 0,5 ml Plv.u.Lösungsm.z.Her.e.Inj.-Lsg. über unsere Apotheke bestellt werden.
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Wie erfolgt der Versand
Der Versand erfolgt deutschlandweit versandkostenfrei mit DHL. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.
| PZN | 19481864 |
| Anbieter | Pfizer Pharma GmbH |
| Packungsgröße | 10 St |
| Packungsnorm | N2 |
| Darreichungsform | Pulver u. Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslsg. |
| Produktname | Abrysvo Injektionslösung |
| Monopräparat | ja |
| Wirksubstanz | Respiratorisches Syncytial-Virus-Impfstoff, rekombiniert, bivalent |
| Rezeptpflichtig | ja |
| Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.
Dauer der Anwendung?
Das Arzneimittel wird einmalig angewendet. Die Notwendigkeit einer zweiten Impfung wurde bislang nicht nachgewiesen.
Überdosierung?
Überdosierungserscheinungen sind derzeit nicht bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
| Erwachsene (einschließlich immungeschwächte Personen) | 0,5 ml | 0,5 ml | unabhängig von der Tageszeit |
Das Arzneimittel ist ein Impfstoff und wird zur Vorbeugung gegen das Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) gegeben. RSV ist ein verbreitetes Atemwegsvirus.
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
- Kopfschmerzen
- Muskelschmerzen
- Müdigkeit
- Schmerzen an der Einstichstelle der Injektion
- Hautrötung an der Einstichstelle der Injektion
- Schwellung an der Einstichstelle der Injektion
- Gelenkschmerzen
- Fieber
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.






